Angebot
Unsere Angebote sind ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen und werden ausschließlich durch ausgebildete Fachkräfte geleistet.
Die juristische Rahmensetzung für die Hilfen zur Erziehung stellt das SGB VIII, hier die §§ 27 / 30, 31, 35 (Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Betreuung in Träger eigener Wohnung) und § 41 (Hilfe für junge Volljährige), dar.
Das Jugendamt verfügt die Hilfen nach dem SGB VIII. Insbesondere die SAE-Projekte mit ihren Beratungsbüros für soziale Fragen erlauben einen freien Zugang für alle Hilfesuchenden.
Der Träger versteht seine pädagogischen Angebote als Kindeswohl sichernde Maßnahmen.
Empfänger unseres Hilfeangebotes sind:
Familien mit...
- Erziehungsproblemen
- Problemen der sozialen Integration und Alltagsbewältigung
- destruktiven Verhaltensstrukturen
- Suchtproblemen
Kinder und Jugendliche mit...
- Entwicklungsproblemen
- straffälligem Verhalten
insbesondere Familien,
- in denen das körperliche und / oder seelische Wohl der Kinder oder Jugendlichen gefährdet ist.