Angebot
Hilfe für junge Volljährige
§§ 41/30 | Nachbetreuung Ambulantes Jugendhilfeangebot
Diese Hilfe ähnelt der ambulanten Unterstützung nach § 30 SGB VIII, wird jedoch volljährigen Menschen im Alter von 18 bis 21 gewährt.
Diese jungen Erwachsen brauchen gewissermaßen noch eine Zeit der “Nachreifung” um den Anforderungen eines Erwachsenenlebens gerecht werden zu können.
Die schulische, beziehungsweise berufliche Perspektive, möglicherweise auch die Klärung familiärer Fragen und die Entwicklung hin zu einem straffreien Verhalten stehen im Vordergrund der Hilfe.
Wir unterstützen die jungen Volljährigen in ihrer Persönlichkeits-entwicklung und üben gemeinsam mit ihnen eine eigenverantwortliche Lebensführung ein.